Was hoch steigt, kann tief fallen. Mal geht es ganz runter, mal steil hinauf. Und wer mit der BILD-Zeitung im Aufzug nach oben fährt… Nun, das wisst Ihr selbst. Wir halten Euch auf dem Laufenden, wer in dieser Woche auf- und abgestiegen ist. Heute heben wir den Baustoff Holz in die Höhe und fordern Fahrstühle mit Vorteilen.
Aufsteiger: Deutschlands höchstes Holzhaus (NDR.de)
Holz wächst in die Höhe. Was bisher nur für Bäume gilt, könnte jetzt auch bei Gebäuden Wirklichkeit werden. Zumindest bewerben sich in dieser Woche gleich zwei von ihnen um den Titel „Höchstes Holzhaus“ Deutschlands. Die Heilbronner Stimme verortet das „höchste Holzhaus“ allerdings – wie könnte es auch anders sein – in Heilbronn, der Norddeutsche Rundfunk dagegen nach Hamburg. Rein numerisch dürfte der NDR Recht haben, denn das in der Hafencity geplante Holzhochhaus von Architekt Jan Strömer mit dem steilen Titel „Wildspitze“ soll 64 Meter in den Himmel ragen. Das zehnstöckige Hochhaus Skaio in Heilbronn bringt es dagegen „nur“ auf 34 Meter. Sei’s drum, der Baustoff Holz ist ein Aufsteiger und das Architektenbüro Hermann Kamte & Associates räumt gerade Architekturpreise mit einem Aufstockhochhaus aus Holz ab. Das höchste Holzhochhaus der Welt wird übrigens gerade in Wien gebaut.
Hier geht es zum Beitrag.
Absteiger: Fahrstuhl ohne Vorteile (Sueddeutsche.de)
Warum für den Aufzug zahlen, wenn wir ihn nicht nutzen? Das ist der altbekannte Einwand der Erdgeschossbewohner. Die Rechtssprechung sieht das genauso, vorausgesetzt allerdings der Aufzug fährt nicht in den Keller oder bis zum Trockenboden. In diesen Fällen, so die Gerichte, sei auch der Parterrebewohner an den Aufzugskosten zu beteiligen, da er den Aufzug durchaus vorteilhaft nutzen könne. Jetzt kam allerdings ein anderer Fall vor den Kadi: Die Mieter im ersten Stock wollten die Mieterhöhung für einen nachträglich an der Außenfassade installierten Aufzug nicht hinnehmen, weil dieser nur auf den Podesten zwischen den Stockwerken hält. Damit entstünden ihnen aber keine Vorteile aus dem Lift, so die Mieter, da sie nach der Liftfahrt immer erst eine Treppe hinabsteigen müssten, um zu ihrer Wohnung zu gelangen. Das sah das Berliner Landgericht genauso: Ein Gebrauchsvorteil liege nur dann vor, wenn die Wohnung mit dem Aufzug besser, schneller und barrierefrei zu erreichen sei.
Hier geht’s zum Beitrag.
Der Beitrag Das <em>Auf und Ab</em> der Woche vom 1. Dezember erschien zuerst auf Senkrechtstarter.