Der Bundesgerichtshof entscheidet sich gegen den Aufzug und mit der Barrierefreiheit steht es auch nicht zum Besten. Wenn dann noch der Aufzug streikt, sollte man wenigstens die Miete kürzen. Wie das Schaf in den Fahrstuhl kam, können wir allerdigns auch nicht erklären. Dafür halten wir Sie auf dem Laufenden über Neues aus der Branche, alles, was mit vertikaler Mobilität zu tun hat, und alles, was Sie getrost wieder vergessen können.
Legal Tribune: Kein Anspruch auf Fahrstuhl im Alter
Kann ein Wohnungseigentümer den nachträglichen Einbau eines Aufzugs auch gegen den Beschluss der Eingentümerversammlung verlangen? Etwa wenn er gehbehindert ist und die Kosten für Einbau, Betrieb und gegebenenfalls für den Rückbau übernimmt? Nein, entschied der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Cottbusser Eigentümers. In diesem Fall überwiege das Eigentumsrecht der Miteigentümer das Interesse des Einbauwilligen. Im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren wurde das BGH-Urteil zwar richtig in den Medien vermeldet, aber ob es so richtig verstanden wurde, bleibt fraglich. Was dieses Urteil für die Barrierefreiheit bedeutet, wird in der Legal Tribune diskutiert und der Senkrechtstarter wird dieses Thema sicher noch mal aufgreifen.
Den lesenswerten Artikel zur BGH-Entscheidung gibt’s auf lto.de.
NDR.de: Rollifahrer und Experte checken Barrierefreiheit
Dass es mit der Barrierefreiheit nicht zum Besten steht, hat allerdings wenig mit der oben erwähnten BGH-Entscheidung zu tun. Der Architekt Marc Jestrimsky führt das eher darauf zurück, dass Barrierefreiheit für angehende Architekten bis heute kein Pflichtfach ist. Wo es überall hakt oder etwas im Weg ist, checkt der Jestrimsky gemeinsam mit dem Rollifahrer Hendrik Ickert im Norderstedter Rathaus. Und auch beim Aufzug gibt es einiges zu bemängeln. So sind zwar die Knöpfe auf dem Tableau gut zu erreichen, dafür sind die Beschriftungen zu weit oben angebracht. Auch die Wegweiser zu den Aufzügen sind zu hoch angebracht, um für Rollstuhlfahrer gut sichtbar zu sein. Hier wären beispielsweise Bodenwegweiser eine gute Alternative, wie sie auf hier zu sehen sind.
Den kompletten Artikel gibt’s auf ndr.de.
Finanztest: Miete kürzen – Wenn der Fahrstuhl im Haus kaputt ist
Wenn der Aufzug streikt, ist der Ärger groß. Wenn dazu die Miete noch hoch ist, liegt es nahe, sie zu kürzen. Doch was ist angemessen und rechtens? Wovon ist abhängig, wieviel Prozent Mietminderung für den Ausfall des Aufzugs in Frage kommen. Finanztest beantwortet diese Frage eines Lesers in der aktuellen Ausgabe. So viel sei an dieser Stelle schon verraten. Entscheidend ist nicht, wie sehr ich auf den Aufzug angewiesen bin, sondern in welcher Etage ich wohne. Als Richtwert: Ein Berliner Amtsgericht entschied 2014, dass ein Mieter in der zweiten Etage seine Monatsmiete um drei Prozent mindern kann, wenn der Aufzug einen Monat ausfällt. Bei einer Wohnung im sechsten Stock können es dann auch schon mal 15 Prozent sein.
Den Beitrag gibt es auf test.de.
Prominent ignoriert: Mit Schaf und ohne Knoblauch
Da stand ein Schaf auf dem Flur. In der 4. Etage eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Erkner. Wie es dahingekommen war? Es ist mit dem Aufzug nach oben gefahren. Insofern sollte die Behauptung, dass Aufzugfahren kinderleicht sei, als überholt gelten. Das kann doch inzwischen jedes Schaf. Oder ist das ein plumper Fehlschluss. Haben wir es vielleicht mit einem Schaf zu tun, dessen IQ irgendwo zwischen Raketenwissenschaft und Quantenphysik steht. Wie auch immer, die Anwohner informierten das Tierheim Wesendahl, das über Facebook die Besitzer des Fahrstuhlschafs ausfindig machten. Wie es in das Mehrfamilienhaus geraten war und wo es Aufzugfahren gelernt hat, ist aber weiterhin unklar. Der Senkrechtstarter möchte das aber nicht alles über einen Kamm scheren und verweist auf berliner-kurier.de.
Der Beitrag Drei vor zehn vom 20. Januar: Neues aus der vertikalen Welt erschien zuerst auf Senkrechtstarter.